Unwetterkatastrophe: Zweite Antragsrunde für Nothilfe

Bis einschließlich 31. Januar 2022 können Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 erneut Anträge auf Nothilfe stellen. Sie können diese am Ende dieser Seite herunterladen und im Gemeindebüro Efferen, Martin-Luther-Straße 12 in 50354 Hürth-Efferen, beziehungsweise im Gemeindebüro Gleuel, Am Hofacker 41 in 50354 Hürth-Gleuel, einreichen.

Nothilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf die Unwetterkatastrophe in Hürth zurückzuführen sind. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohneinheiten, die ihren Erstwohnsitz in Hürth haben.

Die Nothilfen werden gezahlt aus einer gemeinsamen Spendenaktion, die Stadt und Kirchengemeinde unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe ins Leben gerufen haben. 227 Spenden sind allein auf dem Spendenkonto eingegangen, viele weitere in den Spendenkästen in den drei evangelischen Kirchen der Gemeinde. Insgesamt sind mehr als 160.000€ an Spenden eingegangen. Ganz gleich ob 10€ oder 10.000€ – jeder Euro ist für die Menschen aus der Nachbarschaft ein Baustein auf dem Weg zurück in ein normales Leben, in dem sie sich wieder wohl und sicher fühlen. Allen Spenderinnen und Spendern gilt darum großer Dank.

Weitere Informationen erteilt im Rathaus Ralf Schnitzler unter der Rufnummer 02233 / 53-223 oder per E-Mail an rschnitzler@huerth.de.

Hier herunterladen: Antrag auf Nothilfe Unwetterkatastrophe