Trauung

Fürchte dich nicht – Trau dich einfach!

Fragen und Antworten rund um die kirchliche Trauung in unserer Kirchengemeinde

Sabrina und Sebastian Keller, in der Friedenskirche

Warum findet sich in der Weihnachtsausgabe dieser Artikel zur kirchlichen Trauung? Ganz einfach – eine Hochzeit kann gar nicht früh genug geplant werden. So vieles ist dabei zu bedenken, damit der Hochzeitstag zu einem gelungenen Fest und zu einem einmaligen Erlebnis für das Brautpaar, die Familien und alle übrigen Beteiligten wird. Denn wie sagte schon William Sommerset Maugham so treffend: „Heiraten ist eine wunderbare Sache, solange es nicht zur Gewohnheit wird.“

Wer kann sich kirchlich trauen lassen?
Eine evangelische Trauung ist dann möglich, wenn einer der Partner oder beide der evangelischen Kirche angehören.

Können sich auch gleichgeschlechtliche Paare kirchlich trauen lassen?
Bei einer kirchlichen Trauung kommt es nicht auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung an. Gerne feiern wir also mit Ihnen ihre Eheschließung und Ihren gemeinsamen Weg als Paar.

Wann sollte eine kirchliche Trauung angemeldet werden?
Möglichst frühzeitig. Da es beliebte Hochzeitsmonate gibt (diese sind erfahrungsgemäß von Mai bis September), sollten sich Paare spätestens ein halbes Jahr vorher mit ihrer zuständigen Pfarrerin / ihrem zuständigen Pfarrer in Verbindung setzen, um einen Trautermin auszumachen. Die Vorbereitung zur Trauung erfolgt dann in Traugesprächen mit der Pfarrerin / dem Pfarrer. In diesen Gesprächen lernen sich Pfarrerin / Pfarrer und Brautleute besser kennen und planen gemeinsam den Ablauf des Traugottesdienstes. Dazu werden Lieder und Lesetexte ausgesucht sowie der biblische Trautext und die Traufrage oder das Trauversprechen festgelegt. Es ist immer wieder schön, wenn sich die Brautpaare im Vorfeld mit ihren Wünschen und Vorstellungen einbringen und so dem Traugottesdienst ihre ganz persönliche Note geben. Die meisten Brautpaare erstellen mittlerweile ihr eigenes Gottesdienstprogramm. Das erspart das Blättern im Gesangbuch und ist zugleich eine schöne Erinnerung. So manches Mal ist auch im Blick auf die musikalische Gestaltung ein Kontakt mit der Kirchenmusikerin sinnvoll. Gerne dürfen sich auch andere Personen aus dem Umfeld des Brautpaares in den Gottesdienst mit einbringen, indem sie die Lesungen halten oder die Fürbitten sprechen.

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken?
In unserer Kirchengemeinde ist es üblich, dass die Brautpaare den Altarschmuck spenden. Weitere Einzelheiten werden in den Traugesprächen geklärt.

Dürfen Brautpaare selbst bestimmen, wofür die Kollekte verwendet wird?
Das ist sogar erwünscht! Die Kollekte kann einen kirchlichen Bestimmungszweck haben, muss sie aber nicht. Hauptsache ist, dass das Geld Menschen zu gute kommt und seriöse Organisationen dahinter stehen.

Können sich Brautpaare auch in der Kirche einer anderen Gemeinde trauen lassen?
Grundsätzlich gehören die Brautleute zu der Gemeinde, in der sie wohnen. Eine Trauung in einer anderen Gemeinde, zum Beispiel der Heimatgemeinde der Eltern, ist selbstverständlich möglich. Dafür brauchen Sie aber von Ihrer Wohnortgemeinde ein „Dimissoriale“ (lateinisch: „Entlass- Schein“) Dies ist die „Erlaubnis“, eine Trauung oder auch Taufe eines Kindes in einer anderen als der Wohnortgemeinde durchführen zu lassen. Diese Bescheinigung beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Pfarramt. Sie können sich auch von einer auswärtigen Pfarrerin / einem auswärtigen Pfarrer in unseren Kirchen trauen lassen. Dazu müssen Sie dann nur Traukirche und Termin mit uns absprechen.

Können Brautpaare Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
Bis auf den Sonntag sind alle Wochentage kirchlich mögliche Trautage. Die meisten Traugottesdienste finden samstags statt. Die Uhrzeit sollte möglichst bei der Anmeldung zur Trauung festgelegt werden. In der Karwoche sind keine Trauungen möglich.

Gibt es eigentlich eine ökumenische Trauung?
Eine ökumenische Trauung gibt es streng genommen nicht. Ist ein Partner evangelisch und der andere katholisch, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung einer evangelischen Pfarrerin / eines evangelischen Pfarrers gefeiert werden. Das wird umgangssprachlich „ökumenisch“ genannt. Verheiratet sind Sie dann – kirchenrechtlich – dennoch evangelisch oder katholisch, je nachdem, wer die Trauung vollzogen hat.

Kann ein Gottesdienst anlässlich eines Ehejubiläums gefeiert werden?
Selbstverständlich! Das ist eine schöne und würdige Möglichkeit, sich an die kirchliche Trauung zu erinnern. Auch eine solche „Jubel – Hochzeit“ melden Sie bitte rechtzeitig an und sprechen Einzelheiten zum Ablauf mit uns ab.

 

Abschließend gilt: Wer glücklich werden will, sollte nicht heiraten! Wer glücklich machen will, sollte heiraten!