Hochwasserhilfe: Anträge auf Nothilfen

Bis einschließlich 30. November 2021 können Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli Anträge auf Nothilfe stellen. Die Stadt Hürth und die Evangelische Kirchengemeinde Hürth haben dazu ein gemeinsames Antragsverfahren entwickelt.

Die Nothilfe wird gegenüber anderen privaten oder staatlichen Leistungen, wie beispielsweise Soforthilfen des Landes, subsidiär und ausschließlich auf Antrag hin gewährt. Nothilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf obige Unwetterkatastrophe in Hürth zurückzuführen sind.

Empfangsberechtigt sind nur natürliche Personen. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohneinheiten, die ihren Erstwohnsitz in Hürth haben.

Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden. Die Mindestschadenssumme muss mindestens 5.000 Euro betragen. Diese ist durch Belege und entsprechende Nachweise glaubhaft zu machen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verteilung der Spenden und die Höhe der Nothilfen entscheidet eine fünfköpfige Nothilfekommission, die die Stadt Hürth und die Evangelische Kirchengemeinde gemeinsam besetzt haben.

Die Anträge können am Ende dieser Seite heruntergeladen und wahlweise im Gemeindebüro Efferen, Martin-Luther-Straße 12 in 50354 Hürth-Efferen, oder im Gemeindebüro Gleuel, Am Hofacker 41 in 50354 Hürth-Gleuel, eingereicht werden.

Die Nothilfen werden gezahlt aus einer gemeinsamen Spendenaktion, die Stadt und Kirchengemeinde unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe ins Leben gerufen haben. 227 Spenden sind allein auf dem Spendenkonto eingegangen, viele weitere in den Spendenkästen in den drei evangelischen Kirchen der Gemeinde. Insgesamt sind mehr als 160.000€ an Spenden eingegangen. Ganz gleich ob 10€ oder 10.000€ – jeder Euro ist für die Menschen aus der Nachbarschaft ein Baustein auf dem Weg zurück in ein normales Leben, in dem sie sich wieder wohl und sicher fühlen. Allen Spenderinnen und Spendern gilt darum großer Dank.

Weitere Informationen erteilt im Rathaus Ralf Schnitzler unter der Rufnummer 02233 / 53-223 oder per E-Mail an rschnitzler@huerth.de.

Hier herunterladen: Antrag auf Nothilfe Unwetterkatastrophe