Einführung des neuen Presbyteriums: Neues Verfahren

Bekanntmachung  über die Amtseinführung nach § 27 Presbyteriumswahlgesetz in Verbindung mit dem Beschluss des Kreissynodalvorstandes zum Umgang mit der Einführung der Presbyterien während der Corona-Virus-Epidemie.

Da eine Einführung in einem Gottesdienst auf unabsehbare Zeit praktisch nicht möglich ist, hat der Kreissynodalvorstand auf Empfehlung des Kollegiums des Landeskirchenamtes beschlossen, die Umsetzung des Wahlergebnisses, nach dem nachfolgenden beschriebenen Verfahren anzuwenden:

Die neu gewählten Mitglieder in den Presbyterien des Kirchenkreises Köln-Süd gelten mit Ablauf des 22. März 2020 als eingeführt, sofern sie das Amtsgelübde gemäß § 27 Absatz 2 PWG mündlich (auch telefonisch), schriftlich oder per E-Mail mit einer Ablichtung des unterschriebenen Gelübdes gegenüber der oder dem bisherigen Presbyteriumsvorsitzenden abgegeben haben.

Die wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums wurden entsprechend von der oder dem Vorsitzenden des Presbyteriums mündlich, schriftlich oder per E-Mail an ihr Gelübde erinnert (§ 27 Absatz 2 letzter Satz PWG).

Die nachstehend aufgeführten neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums

  • Frau Nicole Mund als Presbyterin und
  • Frau Tanja David als Mitarbeitenden-Presbyterin

legten das in § 27 Absatz 2 Presbyteriumswahlgesetz vorgeschriebene Gelübde gegenüber der bisherigen Vorsitzenden ab.

Die nachstehend aufgeführten wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums wurden von der bisherigen Vorsitzenden mündlich (auch telefonisch), schriftlich oder per E-Mail an ihr Gelübde gemäß § 27 Absatz 2 letzter Satz PWG erinnert.

  • Herr Johannes Boelitz
  • Herr Manuel Busch
  • Frau Svenja Disselbeck
  • Herr Lothar Ebert
  • Frau Gabriele Frechen
  • Herr Klaus Hennecke
  • Herr Axel Kolf
  • Frau Anneliese Quack
  • Frau Christine Reimann
  • Frau Monika Schmitz
  • Frau Evelin Wright

Die Mitglieder des Presbyteriums wurden somit in ihr Amt eingeführt.

Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.