Arbeitszeitregelungen für den Pfarrdienst

Künftig gibt es Arbeitszeitregelungen im Pfarrdienst. Darauf hat sich die Landessynode nach einer leidenschaftlichen Diskussion mit großer Mehrheit geeinigt. Demnach beläuft sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit künftig in Vollzeit auf 41 Stunden. Im Teilzeitdienst werden die Wochenstunden entsprechend anteilig berechnet.

Trotz Bedenken hinsichtlich der genauen Umsetzung einer solchen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit war sich am Ende der Großteil der Landessynodalen einig: Eine solche Arbeitszeitregelung ist längst überfällig, um die Attraktivität des Pfarrberufs zu steigern, vor allem aber auch, um hohe Belastungen der Pfarrerinnen und Pfarrer zu vermeiden. Sollte es der Dienst erfordern, sind die Pfarrpersonen zwar weiterhin verpflichtet, über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit zu leisten. Werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten im Schnitt mehr als 44 Wochenstunden geleistet, haben sie jedoch den Anspruch auf eine Überprüfung.

Mit dem Hürther Pfarrteam hat das Presbyterium bereits seit 2019 Pfarrdienstvereinbarungen getroffen, die eine angemessene Arbeitszeit im Blick haben. Darin waren zwar aufgrund der bisherigen rechtlichen Lage keine konkreten Arbeitszeiten festgelegt, aber die Aufteilung der Aufgabenbereiche auf die drei Pfarrstelleninhaber*innen war so festgelegt worden , dass eine Überlastung vermieden werden soll. Die letzte Überarbeitung fand Ende 2022 statt. Darin wurden bezirksunabhängig die Leitungsaufgaben in der Hürther Gemeinde aufgeteilt und Schwerpunkte für die Arbeit der Pfarrer*innen festgelegt. Die nächste gemeinsame Überprüfung der Vereinbarungen steht für 2024 an, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht vorher ändern oder es auffällig hohe Arbeitszeiten gibt.