Hilfe in schwierigen Zeiten

Hürth. Evangelische Kirchengemeinde unterstützt Projekte mit Einnahmen aus der Energiepreispauschale.

Viele Kirchengemeinden haben durch die Besteuerung der Energiepreispauschale Mehreinnahmen erhalten. Dem Presbyterium der Evangelische Kirchengemeinde Hürth war schnell klar, dass es damit Menschen unterstützen will, die besonders von der globalen Krise betroffenen sind. Jeweils 3000€ gingen an die Überlebensstation Gulliver, das Haus Salierring sowie die Hürther Tafeln. Mit je 1.000€ unterstützt die Kirchengemeinde die vier internationalen Projekte Talita Kumi e.V. in Ecuador, KARO e.V., das Hamlin Fistula Hospital in Äthiopien und die Schülerhilfe in der Hürther Partnerstadt Karbanet. 1250€ erhielt der Kinderschutzbund Hürth.

„Wir haben uns entschieden, die Kirchensteuermehreinnahmen aus der Energiepreispauschale nicht für uns zu behalten, sondern denen zukommen zu lassen, die unter den Teuerungen am meisten zu leiden haben“, erklärt Manuel Busch, Vorsitzender des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde Hürth. Und Pfarrerin Christiane Birgden macht deutlich: „Wir arbeiten seit Jahren vertrauensvoll mit der Hürther Tafel zusammen und unterstützen sie durch unsere Kollekten. Es ist großartig, was die Hürther Tafel auch jetzt wieder leistet. Diese Arbeit wollen wir in diesen Zeiten besonders stärken.“ Tanja David, Diakoniemitarbeiterin im Seniorenbereich und Vorsitzende des Diakonieausschusses ergänzt: „Auch das Thema Obdachlosigkeit ist immer wieder Thema in der Arbeit unserer Gemeinde. Die Situation der Menschen auf der Straße geht uns alle an. Wir sind froh, dass es Anlaufpunkte für Wohnungslose in der Umgebung gibt.“

Hintergrund: Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht neben steuerlichen Entlastungsmaßnahmen die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Entlastung für die Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dieser Auszahlungsweg wurde gewählt, weil es derzeit noch keinen Auszahlungsmechanismus gibt, um die Energiepreispauschale direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale wird so der persönlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger Rechnung getragen.

Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt der vom Gesetzgeber gewählte Auszahlungsweg als steuerpflichtiges Einkommen über die Arbeitgeber automatisch dazu, dass auf die vom Staat gewährte Energiepreispauschale auch Zuschlagsteuern und damit bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer anfällt.

Bilder und Links

*Bildunterschrift:

Variante a) Pfarrerin Christiane Birgden und Diakoniemitarbeiterin Tanja David überraschen Peter und Jutta Gabel von der Hürther Tafel mit der Spende der Evangelischen Kirchengemeinde.

Variante b) v.l. Peter Gaebel, Vorstandsvorsitzender der Hürther Tafel e.V., Pfarrerin Christiane Birgden, Tanja David, Diakoniemitarbeiterin im Seniorenbereich und Jutta Gaebel.